Privatpersonen
Privatkunden mit Einkünften aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalvermögen, Renten- und Pensionsbezügen oder Einmalbezügen durch Erbschaft und Schenkung finden bei uns tatkräftige Unterstützung.
Neben den steuerlichen Pflichten, die Sie auch als Privatperson erfüllen müssen, gibt es bei der persönlichen Lebensplanung zahlreiche Berührungspunkte mit dem Steuerrecht.
Wir beraten Sie bei Ihren privaten Investitionen und Vorhaben und Erstellen für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungen. Denn mit den gewachsenen Anforderungen und Ansprüchen ist auch der private Einkommens- und Vermögensbereich immer mehr zum "Unternehmen" geworden. Umso wichtiger, sich professionell vertreten und beraten zu lassen.
Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen anhand der von Ihnen eingereichten Belege und Aufzeichnungen Ihre Steuerklärung und ermitteln Ihre Einkünfte aus Ihrer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus Renten- und Pensionsbezügen. Hierbei prüfen wir, welche Steuervorteile genutzt werden können.
Je nach Umfang und Bedarf erhalten Sie zudem von uns eine Einkommensteuer-Checkliste sowie ein Ablagesystem für Ihre steuerlichen Unterlagen und Belege.
Sollten Sie noch nie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, überprüfen wir für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Einkünfte, Ihrer Steuerklassenwahl oder aus sonstigen Gründen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wir beraten Sie über die Möglichkeit der Nacherklärung auch für zurückliegende Kalenderjahre sowie den sich daraus ergebenden Steuernachzahlungen und Konsequenzen.
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt einzureichen. Wir beraten Sie über die Abgabepflichten, steuerliche Freibeträge und eine mögliche Steuerbelastung, bewerten Ihre Vermögenswerte unter steuerlichen Gesichtspunkten und erstellen die notwendigen Steuererklärungen für Sie.
Erbfolge/Schenkung/Nachfolgeplanung
Beabsichtigen Sie Barvermögen oder Sachwerte an Familienangehörige oder andere Personen zu schenken, kommen Sie selber in den Genuss einer Schenkung, oder benötigen Sie Beratung rund um das Thema Erbschaft oder vorweggenommene Erbfolge, dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Gerade bei Erbschaften und Schenkungen gilt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Eine Erbschaft löst andere einkommensteuerliche Folgen aus als z.B. eine geplante vorweggenommene Erbfolge.
Unseres Erachtens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Minimierung der Steuer im Erb- oder Schenkungsfall, dass frühzeitig ein Konzept erstellt wird, welches Fragen der Vermögensnachfolge regelt. So vermeiden Sie langjährige Streitigkeiten und unnötige Steuerbelastungen der Erben oder Beschenkten.
Bei der Erstellung dieses Konzeptes unterstützen wir Sie gerne!
Jedes Jahr werden durch Schenkungen oder Erbschaften umfangreiche Vermögenswerte in Form von Sach- oder Barvermögen übertragen. Hierbei tauchen für die Übergeber der Vermögen Fragen auf, wie z.B.
- Entsteht bei der Übertragung meines Vermögens Schenkung- oder Erbschaftsteuer?
- Wie kann ich eine Übertragung von Eigentum schon zu Lebzeiten rechtlich vor Missbrauch absichern?
- Ist das sog. Berliner Testament heute noch zeitgemäß?
- Steht eine etwaige Gütertrennung einer optimalen Übertragung im Wege?
- Muss oder soll ich ein Testament abfassen?
- Ist es sinnvoll meine Immobilie oder Firma bereits zu Lebzeiten weiterzugeben?
- Wie kann ich mir die Erträge oder ein Wohnrecht sichern?
Anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse (Familien-/Güterstand, vorhandenes Vermögen, persönliche Ziele bei der Übertragung des Vermögens), erstellen wir eine Expertise, die neben den steuerlichen Auswirkungen (Erbschaft-, Grund-, Umsatzsteuer) auch auf die relevanten zivilrechtlichen Grundlagen (gesetzliche Erben, Pflichtteilsberechtigte, Erbquote) eingeht und somit als Unterlage für begleitende Gespräche mit kooperierenden Rechtsanwälten und Notaren oder einem Notar Ihrer Wahl genutzt werden kann. Denn viele zivilrechtliche Vereinbarungen müssen für Ihre Wirksamkeit von einem Notar beurkundet werden.
Durch rechtzeitige Planung der Vermögensübergabe können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Dabei zielt unsere Beratung stets darauf ab, mit den derzeitigen und den künftigen Besitzern des Vermögens "an einem Tisch" alle Probleme gemeinsam zu besprechen und für alle Beteiligte die optimale Lösung zu finden.
Antragstellungen
Um unnötige Belastungen zu vermeiden und Ihre steuerlichen Rechte voll auszuschöpfen stellen wir für Sie im Rahmen der Steuerveranlagung oder Steuererhebung notwendige und sinnvolle Anträge beim Finanzamt und übernehmen die weitere Korrespondenz.
Hierzu zählen z.B. Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, Antrag auf Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags, Änderungsanträge, Antrag auf Herabsetzung bzw. Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen, Antrag auf Stundungen oder Erlass, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf abweichende Festsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen u.a.
Prüfung von Steuerbescheiden
Ein Viertel aller Steuerbescheide sind statistisch gesehen fehlerhaft bzw. weichen von den eingereichten Steuererklärungen ab, weil das Finanzamt Beträge (z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht anerkennt, Urteile und Erlasse nicht berücksichtigt oder Tipp-/Rechenfehler begeht.
Für den Laien sind Fehler in den Steuerbescheiden aber nur schwer erkennbar. Wir prüfen daher Ihren Steuerbescheid auf Fehler und Abweichungen und Wahren Ihre Interessen, damit die Steuerfestsetzung nicht zu Ihrem Nachteil erfolgt.
Nicht immer muss ein Fehler im Steuerbescheid zu größeren Abweichungen gegenüber der eingereichten Steuererklärung führen. Teilweise sind die Abweichungen auch so gering, dass es sich kaum lohnt, deswegen Einspruch einzulegen. Nicht selten aber haben fehlerhafte Steuerbescheide auch Auswirkungen auf spätere Jahre und führen erst dann ggf. zu Nachteilen für den Steuerpflichtigen, so dass auch bei kleinen Abweichungen ein Einspruch sinnvoll sein kann. Zudem kann es Gründe geben, Ihren Steuerbescheid „offen“ zu halten, um z.B. Aufwendungen anerkannt zu bekommen, dessen Berücksichtigung/Abziehbarkeit in laufenden Gerichtverfahren gerade geklärt werden.
Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Auch bei Abgabe einer professionell und richtig erstellten Steuererklärung kann es zu Abweichungen bei der Steuerfestsetzung kommen. Damit dies nicht zum Nachteil unserer Mandanten geschieht, unterrichten wir Sie, welche Rechtsmittel (Einspruch, Berichtigungsantrag, Antrag auf schlichte Änderung etc.) zweckmäßig und sinnvoll sind, legen diese in Ihrem Namen ein und setzen uns mit den Finanzbehörden auseinander.
Beim außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) hat das Finanzamt den Steuerbescheid in vollem Umfang zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen erneut zu prüfen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können auch Belege nachgereicht und Wahlrechte neu ausgeübt werden. Sollte sich im Ausnahmefall im Nachhinein herausstellen, dass sich der Einspruch nachteilig auswirkt, kann er wieder zurück genommen werden und es bleibt alles beim Alten. Zudem ist der Einspruch grundsätzlich notwendig, um die spätere Entscheidung der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht überprüfen zu lassen.
Klageverfahren
Schafft das Einspruchsverfahren keine Lösung, kann der Steuerpflichtige vor dem zuständigen Finanz- oder Sozialgericht Klage erheben.
Wir prüfen zunächst die Erfolgsaussichten anhand der herrschenden Rechtsmeinung und Rechtsprechung. Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg, reichen wir diese fristgerecht beim Finanzgericht ein und begründen diese ausführlich. Andernfalls wird selbstverständlich von einer Klageerhebung Abstand genommen.
Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht. Entscheidet das Finanzgericht zu Ihren Ungunsten oder weist es die Klage ab, lässt aber wegen der Bedeutung der Sache eine Revision beim Bundesfinanzhof zu, wird hiervon Gebrauch gemacht, sofern eine Überzeugung der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts besteht.
Interessenvertretung
Wir vertreten Ihre Interessen bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber Finanzbehörden und sonstigen Behörden, Banken, Finanz- und Sozialgerichten, Krankenkassen etc. Hierzu erteilen Sie uns eine Vollmacht, so dass wir Sie vollumgänglich vertreten können. Sämtliche Korrespondenz und Zustellungen erfolgen dann über unsere Kanzlei.
Gerne begleiten und unterstützen wir Sie auch bei wichtigen Gesprächen, z.B. mit der Bank.
Immobilieninvestitionen
Jede Immobilieninvestition bedeutet eine erhebliche und in der Regel langfristige Kapitalbindung. Investitionsentscheidungen sollten deshalb nur nach Abwägung der Vorteile und auch der Nachteile erfolgen.
Wir erstellen Ihnen eine Rentabilitätsberechnung und Liquiditätsentwicklung und zeigen Ihnen neben den allgemeinen Risiken und Chancen die steuerlichen Besonderheiten und Möglichkeiten auf. Denn Sie sollten wissen, ob Ihr Vorhaben tatsächlich rentabel ist und welche finanziellen Belastungen auch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen steuerlichen Verhältnisse langfristig auf Sie zukommen.
Eine Investitionsentscheidung sollte nicht nur anhand des aktuellen Ertragswertes getroffen werden. Auch der Substanzwert, also der Zustand der Immobilie, spielt eine große Rolle. Eine vermeintlich renditestarke Immobilie kann sich später z.B. aufgrund von Reparaturstaus als Fehlinvestition herausstellen. Aus diesem Grund ist es wichtig auch den aktuellen Zustand der Immobile feststellen zu lassen. Wir verfügen über jahrelange Kontakte zu Architekten und Sachverständigen, die Sie bei der Besichtigung begleiten und entsprechende Verkehrswertgutachten erstellen können.
Wir sind Ihr Gesprächspartner und Berater, der Ihnen unabhängig Chancen und Risiken aufweist und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen kann.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Finanzierung, stellen Kontakte zu Banken her oder begleiten Sie bei Ihren Bankgesprächen. Sprechen Sie uns an!
Photovoltaikanlagen
Egal, ob Sie bereits eine kleine Photovoltaikanlage auf Ihrem Wohnhaus betreiben oder die Anschaffung einer solchen Anlage planen. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um Photovoltaikanlagen.
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielen Sie nachhaltige Stromeinnahmen durch die Einspeisevergütung des Energieversorgers. Dies gilt auch für die „private Anlage“ auf dem eigenen Wohnhaus. Damit sind sie gewerblicher Unternehmer, d.h. Sie müssen den Betrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit unterrichten. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.
Zudem müssen Sie jährlich betriebliche Steuererklärungen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) und ein Anlagen-/Abschreibungsverzeichnis beim Finanzamt einreichen.
Neben den einkommensteuerlichen Vorteilen die eine PH-Anlage bieten kann, können Sie sich auch die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten der PV-Anlage vom Finanzamt zurückerstattet lassen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten.
Private Finanz- und Vermögensplanung
Informationen zu dieser Dienstleistung sind zurzeit in Bearbeitung.
Rechtsberatung
Unsere Kanzlei hat sich zum Ziel gesetzt, Sie bei Ihren juristischen Anliegen und Fragestellungen individuell zu beraten. Mehr zu dieser Dienstleistung finden Sie in der Rubrik Rechtsberatung.
Notariat
Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie in der Rubrik Notariat.
Die Aufstellung soll Ihnen einen Überblick unserer Leistungen verschaffen und ist nicht abschließend. Sprechen Sie uns daher bitte an, damit wir klären können, ob wir Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein können oder eine Unterstützung durch unsere Kooperationspartner sinnvoll ist.